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Was sind die größten Stolpersteine bei Firmenfitness?

Firmenfitness gehört zu den großen Trends in der Arbeitswelt. Der gemeinsame Gang ins Fitnessstudio kann das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und die Motivation der Mitarbeiter steigern. Gleichzeitig sorgt die körperliche Betätigung dafür, dass sich die Mitarbeiter körperlich fitter und belastbarer fühlen. Mehr Bewegung trägt zu einem gesunden Lebensstil bei und die Ausfälle durch Krankheiten oder körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen werden verringert. Arbeitgeber profitieren von gesünderen, motivierten Mitarbeitern und sie heben sich durch ihr Angebot an Firmenfitness von konkurrierenden Unternehmen ab. Spricht doch alles dafür, Firmenfitness auch im eigenen Unternehmen einzuführen, oder? Keine Frage, Firmenfitness hat viele Vorteile, es gibt jedoch auch einige Stolpersteine, die Sie bei der Vertragsgestaltung beachten sollten.

Firmenfitness – welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von regelmäßiger Firmenfitness. Für Arbeitgeber bedeutet das zum Beispiel, dass:

  • die Mitarbeiter seltener unter körperlichen und gesundheitlichen Beschwerden leiden. Das heißt, es kommt seltener zu Ausfällen und die Fehlzeiten sind geringer.
  • die Mitarbeiter motivierter, produktiver und leistungsfähiger an die Arbeit herangehen.
  • motivierte und engagierte Mitarbeiter zu mehr Innovationen und Wettbewerbsvorteilen beitragen können.
  • man die Kosten senken kann, wenn die Mitarbeiter produktiver sind.
  • der Arbeitgeber für potenzielle Mitarbeiter attraktiver wird, da er sich von der Konkurrenz durch das Angebot an Firmenfitness abhebt.

Für die Arbeitnehmer hat Firmenfitness ebenfalls einige Vorteile. Folgende Vorteile können sich beispielsweise für Arbeitnehmer ergeben:

  • Sport und körperliche Bewegung sorgen für einen Ausgleich zum oftmals stressigen Alltag.
  • Sport kann die Gesundheit unterstützen. Arbeitnehmer sind seltener krank und die Fehlzeiten sind geringer.
  • Rückenleiden und anderen Beschwerden, die häufig mit stundenlangem Sitzen am Schreibtisch einhergehen, werden vermindert.
  • Den Mitarbeitern fällt es leichter sich mit dem Unternehmen zu identifizieren und auch das Gemeinschaftsgefühl steigt.
  • Die Mitarbeiter fühlen sich motivierter und zufriedener an ihrem Arbeitsplatz.

Von diesen Vorteilen profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch nur dann in vollem Umfang, wenn zuvor die zahlreichen Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. Schließlich möchten sich weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer mit einer problematischen Vertragsgestaltung beschäftigen, wenn sie sich eigentlich auf dem Laufband oder den Geräten auspowern möchten. Was es bei der Firmenfitness zu beachten gilt, verraten wir Ihnen hier.

Stolperstein Nr.1: Das Mitgliedschafts-Angebot ist kompliziert

Bei der Firmenfitness geht es darum, die Mitarbeiter gezielt zu fördern und zu unterstützen, indem Arbeitgeber diesen ein Fitness-Angebot zur Verfügung stellen. In der Regel werden die Kooperationsverträge mit externen Firmenfitnessanbietern geschlossen. Die Firmenfitnessanbieter stellen ihrerseits ein Netzwerk an Fitnessstudios und Sportprogrammen zur Verfügung, das die Mitarbeiter im Rahmen der Firmenfitness individuell nutzen können. Der große Vorteil bei der Kooperation mit einem Firmenfitnessanbieter ist, dass Unternehmen mit ihren Firmenfitness-Verträgen nicht an ein einziges Fitnessstudio oder eine bestimmte Kette an Fitnesseinrichtungen gebunden sind. Vielmehr können die Mitarbeiter aus einem großen Angebot das für sie richtige Training wählen. Ob man Kraftsport, Zumba, Indoor-Cycling, Aerobic, Yoga, Pilates, Tai-Chi, Schwimmen, Rückentraining, Wirbelsäulen-Gymnastik oder ein anderes Sportprogramm machen möchte, bleibt jedem Mitarbeiter selbst überlassen.

Komplizierte Mitgliedschafts-Angebot sind ein Stolperstein

Bei der Vertragsgestaltung kommt es darauf an, den Kooperationsvertrag möglichst einfach und gut strukturiert zu halten. Kompliziert wird es beispielsweise, wenn der Kooperationsvertrag vorsieht, dass nur eine bestimmte Anzahl von monatlichen Besuchen im Fitnessstudio möglich sind. Manche Verträge sehen vor, dass nur bestimmte Trainings in der jeweiligen Fitnesseinrichtung erlaubt sind. Solche Verträge können zu Verwirrung und Frustration aufseiten der Arbeitnehmer führen. Ist beispielsweise nur das Training an den Geräten erlaubt und Kurse sind ausgeschlossen, fühlt sich möglicherweise nicht jeder Mitarbeiter wohl mit dem Fitness-Angebot. Manche Mitarbeiter möchten zudem die Anzahl an Fitnessstudio-Besuchen selbst bestimmen und nicht an eine feste Zahl von Besuchen gebunden sein. Möchte ein Mitarbeiter das Fitnessstudio gerne häufiger besuchen, muss er ansonsten zusätzlich eine private Mitgliedschaft abschließen. Die Mitgliedschaftsangebote sollten sich zudem nicht von Standort zu Standort unterscheiden.

Stolperstein Nr. 2: Die private Mitgliedschaft bleibt bestehen

Ein weiterer Stolperstein bei der Firmenfitness kann sein, dass die privat abgeschlossene Mitgliedschaft mit der jeweiligen Fitnesseinrichtung nicht ruht. Das heißt, man kann den privaten Vertrag nicht stilllegen oder kündigen, wenn man über den Arbeitgeber eine Mitgliedschaft bekommt. Für den Arbeitnehmer ist das ein Nachteil, da er in diesem Fall weiterhin für seinen privaten Vertrag zahlen muss. Die Kosten verdoppeln sich und im Grunde hat der Mitarbeiter nichts gewonnen. Hier sollte man beim Vertrag mit dem Firmenfitnessanbieter darauf achten, dass private Mitgliedschaften mit dem jeweiligen Fitnessstudio ruhen können, so lange der Mitarbeiter das Firmenfitness-Angebot in Anspruch nimmt.

Stolperstein Nr. 3: Die Einweisung durch einen Trainer ist nicht inklusive

Der Gang ins Fitnessstudio soll der Gesundheit und der körperlichen Fitness dienen. Allerdings gehört der regelmäßige Gang ins Fitnessstudio längst nicht für jeden zum Alltag. Wer das Fitnessstudio nach einer langen Trainingspause oder gar zum ersten Mal besucht, benötigt eine Einweisung durch einen Trainer. Welches Training passt zu der eigenen Konstitution? Welches Ziel will man durch das Training erreichen? Wie werden die Geräte richtig benutzt? Findet keine Einführung in das korrekte Training an den Geräten statt, kann dies zu gesundheitlichen Schäden führen. Auch bei einem Firmenfitness-Angebot sollte daher eine Einweisung in das Training zum Standard gehören. Bei Kooperationen mit einem Firmenfitnessanbieter sollte man daher vereinbaren, dass eine Einweisung durch einen Trainer inklusive ist.

Keine Trainereinweisung ist ein Stolperstein

Stolperstein Nr. 4: Gefährliche Sportarten sind Teil des Fitness-Angebots

Arbeitgeber haben wenig davon, wenn ihre Mitarbeiter zwar grundsätzlich fitter und gesünder, dafür aber regelmäßig verletzt sind. Ein Firmenfitness-Angebot kann auch gefährliche Sportarten enthalten. Beim Boxen und den verschiedenen Kampfsportarten kann es zu Verletzungen kommen. Wer Prellungen und Blutergüsse und eigentlich regelmäßig Kontakt mit Kunden hat, wirkt möglicherweise abschreckend. Auch Sportarten wie Skifahren und Paragliding können gefährlich sein und zu Verletzungen führen. Ein verletzter Mitarbeiter fällt unter Umständen für längere Zeit aus. Der Gedanke von Firmenfitness geht jedoch nicht in Richtung Abenteuer, sondern vielmehr in Richtung Gesunderhaltung der Mitarbeiter.

Stolperstein Nr. 5: Zugang zum Fitnessstudio nur durch eine App

Heute erledigen wir viel über unser Smartphone. Aber gerade beim Sport möchten viele Menschen bewusst abschalten, sich auf den Sport konzentrieren und nicht ständig erreichbar sein. In einigen Fitnessstudios beziehungsweise Fitnesseinrichtungen ist das Einchecken nur per App möglich. Für den Mitarbeiter bedeutet das, dass er sein Smartphone immer mitführen muss, auch wenn er es gerne zu Hause oder im Auto lassen würde. Hier sollte man darauf achten, dass sich Mitarbeiter alternativ auch mit einer Mitgliedskarte oder einer Nummer einchecken können. So bleibt jedem Mitarbeiter selbst überlassen wie er seinen Fitnessstudio-Besuch gestaltet.

Firmenfitness Stolpersteine: Nutzung nur durch App möglich

Stolperstein Nr. 6: Fitnessstudios sind nicht gut erreichbar

Möchte man die Firmenfitness seinen Mitarbeitern möglichst an allen Standorten zugänglich machen, so ist es wichtig darauf zu achten, dass beim Vertrag mit dem Firmenfitnessanbieter Fitnessstudios und Fitnesseinrichtungen an allen Standorten enthalten sind. Die im Vertrag enthaltenen Leistungen sollten von allen Mitarbeitern genutzt werden können. Sind die im Vertrag enthaltenen Fitnesseinrichtungen nur in großen Städten zu finden, kann der Anfahrtsweg für manche Mitarbeiter zu lang sein. Soll es hier gerecht zugehen, so muss der Arbeitgeber nach einem möglichst ausgeglichenen Weg Ausschau halten.

Fazit

Firmenfitness im eigenen Unternehmen einzuführen bietet zwar viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit es aber nicht zu Verwirrung und Frust kommt, muss man bei der Vertragsgestaltung auf verschiedenen Stolpersteine achten. Als Arbeitgeber machen Sie alles richtig, wenn Sie die Hürden für den Gang ins Fitnessstudio so klein wie möglich halten. Schließlich haben viele Mitarbeiter genug damit zu tun, den inneren Schweinehund zu überwinden. Arbeitgeber sind für das Wegräumen der Stolpersteine verantwortlich und die Mitarbeiter räumen den Schweinehund aus dem Weg, dann klappt es auch mit der Firmenfitness.

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